Wirtschaftsrecht

ZSCHUNKE Avocats / Rechtsanwälte / Avvocati ist spezialisiert im internationalen Wirtschaftsrecht.

Die Kanzlei ZSCHUNKE berät ihre Mandanten zu allen strategischen Fragen, die für die Entwicklung ihrer Geschäftstätigkeit in Frankreich, Deutschland und Italien von maßgeblicher Bedeutung sind.

Die deutsch-französischen und französisch-italienischen Anwälte der Kanzlei begleiten ihre Mandanten schwerpunktmäßig in folgenden Angelegenheiten:

  • Firmengründung (Gesellschaft, Niederlassung, Tochtergesellschaft, Startup) und Corporate Governance
  • Analyse, Verhandlung und Neufassung von:
    –  Wirtschaftsverträgen: Dienstleistungsvertrag, Franchisevertrag, Handelsvertretervertrag, selektiver und Alleinvertriebsvertrag, Verträge über die Nutzung von Urheber- und Markenrechten, Kaufvertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Werkvertrag, Bauvertrag und Anlagenbauvertrag, Energievertrag usw.
    – Joint-Venture Verträgen, Arbeitsgemeinschaften (ARGE)
    – Immobilienkaufverträgen
    – Abtretung von Gesellschaftsanteilen und Übertragung von Aktiva
    – Gewerbemietverträgen
  • Beendigung von Geschäftsbeziehungen (Rücktritt, Kündigung, Risikoanalyse vorzeitiger Vertragsbeendigung)
  • Analyse gesetzlicher und vertraglicher Gewährleistungsansprüche bzw. Garantien (versteckte und offenkundige Mängel, Produkthaftung)
  • Beratung zu Geschäftsstrategien sowie Ausarbeitung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen im Rahmen von Umstrukturierungen und im Falle von wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Unternehmen
  • internationale Forderungsbeitreibung (Mahnverfahren, Forderungsanmeldung, Gerichtsverfahren, Zwangsvollstreckung usw.)
  • Übernahme von Gesellschaften im Rahmen von Insolvenzverfahren
  • Versicherungsverträge

Bei Bedarf kann die Kanzlei ZSCHUNKE auf ein Netzwerk von Experten in den Bereichen Rechnungs- und Steuerwesen, Personalvermittlung sowie in der Immobilienbranche zurückgreifen.

Im Kartell- und Wettbewerbsrecht vertritt ZSCHUNKE Avocats / Rechtsanwälte / Avvocati ihre Mandanten vor den Wettbewerbsbehörden sowie in Streitigkeiten vor den zuständigen Gerichten insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Missbrauch von marktbeherrschender Stellung
  • Wettbewerbsbeschränkende Praktiken
  • Unternehmenszusammenschlüsse
  • Staatliche Beihilfen
  • Unlauterer Wettbewerb (Verfahren vor Einigungsstelle, Abmahnung, einstweiliger Rechtsschutz usw.)

Die Kanzlei ZSCHUNKE berät ihre Mandanten ebenfalls bei wettbewerbsrechtlichen Fragen im Rahmen von Unternehmenspartnerschaften und Geschäftsvereinbarungen auf nationaler und europäischer Ebene. In diesem Rahmen haben die Anwälte von ZSCHUNKE Avocats / Rechtsanwälte / Avvocati eine ausgewiesene Kompetenz bei der Umsetzung von exklusiven und selektiven Vertriebssystemen in verschiedenen Wirtschaftssektoren.