Karriere

ZSCHUNKE Avocats / Rechtsanwälte / Avvocati sucht regelmäßig Anwälte, die über eine fundierte juristische Ausbildung verfügen.

Sie müssen mindestens Französisch und Deutsch oder Italienisch fließend in Wort und Schrift beherrschen. Die Beherrschung der englischen Sprache sowie allgemein im Ausland erworbene Erfahrungen in Kanzleien und /oder Unternehmen sind selbstverständlich von Vorteil.

ZSCHUNKE Avocats / Rechtsanwälte / Avvocati legt besonderen Wert auf ein kollegiales Arbeitsklima und auf Teamgeist.

Die Kanzlei ZSCHUNKE bietet Praktikanten und Rechtsreferendaren ebenfalls die Möglichkeit, an komplexen Sachverhalten kreativ mitzuarbeiten. Voraussetzung hierfür sind solide Kenntnisse im Zivil- und Wirtschaftsrecht sowie sehr gute Sprachkenntnisse (Französisch, Deutsch, Englisch Italienisch).

Bitte lassen Sie uns Ihre Bewerbung zukommen und füllen das nachstehende Formular aus:

 


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Ort* : ParisBerlin - NBMilanoTorino







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Ihr Lebenslauf sollte im Word- oder im PDF-Format sein. Die Datei darf die maximale Größe von 2 MB nicht überschreiten.


NB: Am Standort Berlin stehen für 2018/19 keine Praktikumsplätze mehr zur Verfügung.
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Wenn Sie sich über www.zschunke.com für ein Praktikum bzw. eine Stelle als Anwalt/-wältin bewerben, werden personenbezogene Daten von ZSCHUNKE Avocats / Rechtsanwälte / Avvocati als Verantwortliche der Webseite erhoben und verarbeitet.
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Ihre Daten werden mindestens für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und darüber hinaus unter Berücksichtigung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert.
Gemäß den Vorschriften des französischen Datenschutzgesetzes Nr. 7817 vom 6. Januar 1978 sowie der europäischen Datenschutz-Grundverordnung EU 2016/679 vom 27. April 2016 haben Sie ein Recht auf Zugang, Berichtigung und Vervollständigen Ihrer personenbezogenen Daten, ein Recht auf Löschung Ihrer Daten, ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten, ein Recht auf Übertragung Ihrer Daten, ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten, ein Recht auf Erteilung von Vorgaben hinsichtlich Ihrer post mortem-Daten sowie das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.
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