Gesellschaftsrecht

ZSCHUNKE Avocats / Rechtsanwälte / Avvocati ist spezialisiert im Gesellschaftsrecht.

Die Kanzlei ZSCHUNKE berät Unternehmen auf dem französischen, deutschen und italienischen Markt in allen Belangen ihrer Geschäftstätigkeit und unterstützt sie im Krisenfall.

Die Bandbreite der Tätigkeit von ZSCHUNKE Avocats / Rechtsanwälte / Avvocati reicht von der Beratung bei der Gesellschaftsgründung über die Begleitung gesellschaftsrechtlicher Struktur- und Finanzierungsmaßnahmen bis hin zur Umstrukturierung.

Die Kanzlei kann hierfür auf ein Netzwerk von Kooperationspartnern – Banken, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer – zurückgreifen.

Die Anwälte haben in Frankreich, Deutschland und Italien die folgenden Beratungsschwerpunkte:

  • Wahl einer an die Bedürfnisse des Unternehmens angepassten Gesellschaftsstruktur (GmbH, kleine Aktiengesellschaft, AG, Personengesellschaft usw.) und entsprechende Formalitäten (Satzung, Bestellung der Organe usw.)
  • Laufende Gesellschaftsformalitäten (Feststellung des Jahresabschlusses, Verlegung des Gesellschaftssitzes usw.)
  • Domizilierungsvertrag, Gewerbemietvertrag, Immobilienkaufvertrag
  • Kapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung)
  • Umwandlungen von Gesellschaften (Spaltung, Verschmelzung, Formwechsel)
  • Prüfung, Verhandlung und Gestaltung von Unternehmenskaufverträgen (Übertragung des Geschäftsbetriebs, Abtretung von Geschäftsanteilen, Verschmelzung)
  • Audit corporate governance
  • Gestaltung der Gesellschafterbeziehungen (Gesellschaftervereinbarung, Geschäftsordnung)
  • Bestellung und Abberufung der Gesellschaftsorgane
  • Organstellung vs. Arbeitnehmerstellung
  • Unterstützung bei Konzernoperationen

ZSCHUNKE Avocats / Rechtsanwälte / Avvocati betreut zudem Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, deren Geschäftsführungsorgane sowie die Käufer im Rahmen von Insolvenzverfahren:

  • Beratung bei Übernahme des Geschäftsbetriebs (Risikoanalyse, Verhandlung mit verschiedenen Akteuren, Vertretung vor Gerichten usw.)
  • Vertretung in Rechtsstreitigkeiten mit den Gläubigern
  • Umsetzung von Umstrukturierungsmaßnahmen, Erarbeitung und Umsetzung der Geschäftsstrategie
  • Beratung der Gläubiger (Forderungsanmeldung, Geltendmachung von Herausgabeansprüchen usw.), der Schuldner (Verhältnis zum Insolvenzverwalter) und der Geschäftsleitung des Schuldners (Haftungsansprüche aufgrund Kapitalunterdeckung sowie berufliche Sanktionen: Geschäftsführungsverbot, Privatinsolvenz usw.).