Kunstrecht

ZSCHUNKE Avocats / Rechtsanwälte / Avvocati verfügt über eine anerkannte Kompetenz im Kunstrecht.

Die internationale Kanzlei ZSCHUNKE wird im Rahmen von Maßnahmen zum Schutz von Kulturgütern und Kunstgegenständen tätig. Die Anwälte der Kanzlei ZSCHUNKE beraten sowohl Museen, Bibliotheken, Auktionshäuser und private Sammler als auch Privatpersonen beim Erstellen von Kauf-, Leih- und Transportverträgen. Die Kanzlei ZSCHUNKE berät weiterhin ihre Mandanten zu möglichen Versicherungen, insbesondere in Form von Staatsgarantien, unter Berücksichtigung evtl. bestehender Unterschiede sowohl zwischen Frankreich, Deutschland und Italien als auch innerhalb Deutschlands, zwischen den einzelnen Bundesländern.

ZSCHUNKE Avocats / Rechtsanwälte / Avvocati stellt ebenfalls Recherchen nach abhanden gekommenen Kunstgegenständen an. Hierbei prüfen die Anwälte die tatsächlichen Herausgabeansprüche oder evtl. Entschädigungsansprüche und vertreten die Mandanten in Streitfällen über Eigentum und Herkunft der Kunstgegenstände. Die Kanzlei ZSCHUNKE führt bei Bedarf, in Zusammenarbeit mit Historikern und anderen Kunstsachverständigen, weltweit Recherchen zu möglichen Anspruchsberechtigten durch.

Der Schwerpunkt liegt auf der Rückführung von Kunstobjekten, die während der Zeit des Nationalsozialismus bzw. in der Nachkriegszeit abhandengekommen sind, infolge von Enteignungsbeschlüssen, Kunstraub oder Inbesitznahme der NS-Beutekunst durch die Alliierten (Musées Nationaux Récuperation – MNR).

Die Kanzlei ZSCHUNKE unterstützt ihre Mandanten ebenfalls bei der Suche nach Lösungen für die Finanzierung der Maßnahmen zur Restitution der Kunstgegenstände.