Großvorhaben / Werkvertrag / Baurecht

ZSCHUNKE Avocats / Rechtsanwälte / Avvocati ist spezialisiert im Werkvertragsrecht, Anlagenbau, für Vorhaben öffentlicher und privater Auftraggeber und von Public-Private Partnerships (PPP) sowie im Baurecht in Frankreich, in Deutschland und in Italien.

Die Kanzlei ZSCHUNKE analysiert und bewertet juristische Risiken industrieller und gewerblicher Großprojekte auf nationaler und internationaler Ebene einschließlich ihrer Finanzierung.

Die Anwälte von ZSCHUNKE Avocats / Rechtsanwälte / Avvocati begleiten die Vorhaben ihrer Mandanten (Auftraggeber/Projektträger, Bauherren, Sub- bzw. Mitunternehmer) von der Planungs- bis hin zur Umsetzungsphase und erarbeitet mit ihnen wirtschaftlich sinnvolle Strategien.

Die Kanzlei ZSCHUNKE hat folgende Beratungsschwerpunkte:

  • Vorhaben privater und öffentlicher Auftraggeber
  • EPC-Verträge, O&M-Verträge
  • Bauträgerverträge
  • Subunternehmerverträge
  • Joint Ventures, Arbeitsgemeinschaften (ARGE)
  • Forward Purchase Agreements
  • Immobilienverträge
  • Versicherungsverträge

Die in diesem Rechtsgebiet tätigen Anwälte der Kanzlei haben ebenfalls eine ausgewiesene Kompetenz im Bereich der natürlichen Ressourcen und beraten ihre Mandanten bei der Verhandlung und Umsetzung von Energie- und Infrastrukturvorhaben (EPC-Verträge, Konzessionsverträge, Finanzierung usw.).

ZSCHUNKE Avocats / Rechtsanwälte / Avvocati begleiten internationale Gruppen in Fragen der Projektfinanzierung insbesondere im Energiesektor sowie bei industriellen und kommerziellen Vorhaben der öffentlichen Hand (Wasser, Abfallentsorgung, Photovoltaik, erneuerbare Energien usw.)

Die Kanzlei ZSCHUNKE berät ebenfalls seit mehr als 20 Jahren nationale und multinationale Bau- und Industrieunternehmen bei ihren Projekten weltweit.

Dank langjähriger Erfahrung mit Vertragsformen wie FIDIC, VOB, AFNOR und CCAG unterstützt die internationale Kanzlei ZSCHUNKE ihre Mandanten bei der Abwicklung aller Vertragsschritte und dem täglichen Projektmanagement (zusätzliche Leistungen, Vertragsstrafen, Schadensfälle, Unterbrechung der Arbeiten, Abnahme usw.).

ZSCHUNKE Avocats / Rechtsanwälte / Avvocati vertritt ihre Mandanten vor ordentlichen Gerichten bzw. Schiedsgerichten in allen Rechtsstreitigkeiten bezüglich Gewährleistung, Abruf von Bankbürgschaften und Bankgarantien, Direktansprüchen, Schadensersatzansprüchen, usw. Ferner vertreten die Anwälte die Interessen ihrer Mandanten in gerichtlichen Sachverständigenverfahren.

Die Kanzlei ZSCHUNKE analysiert und bewertet juristische Risiken industrieller und gewerblicher Großprojekte auf nationaler und internationaler Ebene.

ZSCHUNKE Avocats / Rechtsanwälte begleitet Vorhaben seiner Mandanten (Auftraggeber/Projektträger, Bauherren, Sub- bzw. Mitunternehmer) von der Planungs- bis hin zur Umsetzungsphase und erarbeitet mit ihnen wirtschaftlich sinnvolle Strategien.

Die Anwälte der Kanzlei ZSCHUNKE haben folgende Beratungsschwerpunkte :

  • Bauträgerverträge
  • Subunternehmerverträge
  • Joint Ventures, Arbeitsgemeinschaften (ARGE)
  • Private und öffentliche Bauaufträge
  • Forward Purchase Agreements.

Dank langjähriger Erfahrung mit Vertragsformen wie FIDIC, VOB, AFNOR und CCAG unterstützt die deutsch-französische Kanzlei ZSCHUNKE ihre Mandanten bei der Abwicklung aller Vertragsschritte und dem täglichen Projektmanagement (zusätzliche Leistungen, Vertragsstrafen, Schadensfälle, Unterbrechung der Arbeiten, Abnahme usw.).

ZSCHUNKE Avocats / Rechtsanwälte / Avvocati vertritt ebenfalls Unternehmen vor ordentlichen Gerichten bzw. Schiedsgerichten in allen Rechtsstreitigkeiten bezüglich Gewährleistung, Abruf von Bankbürgschaften und Bankgarantien, Direktansprüchen, Schadenersatzansprüchen usw. Ferner vertreten die Anwälte die Interessen ihrer Mandanten in gerichtlichen Sachverständigenverfahren.

Die Kanzlei ZSCHUNKE berät seit mehr als 15 Jahren insbesondere nationale und multinationale Bau- und Industrieunternehmen bei ihren Projekten weltweit.