Arbeitsrecht

ZSCHUNKE Avocats / Rechtsanwälte / Avvocati berät Gesellschaften im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.

Die Kanzlei ZSCHUNKE zeichnet sich in komplexen arbeitsrechtlichen Fragen durch ihre Kompetenz in der Beratung, Verhandlung und Prozessführung in Frankreich, Deutschland und Italien aus.

Dank ihrer langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht begleiten die deutsch-französischen und französisch-italienischen Anwälte der Kanzlei ZSCHUNKE ihre Mandanten sowohl in deren individuellen als auch kollektiven Arbeitsbeziehungen.

Die im Individualarbeitsrecht spezialisierten Anwälte haben die folgenden Beratungsschwerpunkte:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen (unbefristet/befristet, Arbeitszeit, Überstunden, Wettbewerbsklausel, Kündigungsfrist, Arbeitsplatzgarantie, variable Vergütung, Prämie/Bonus/Tantieme, berufliche Gleichstellung, Entsendung)
  • Beratung von Führungskräften (Golden Parachute, Arbeitnehmerstellung vs. Organstellung, Vollmacht, strafrechtliche Haftung)
  • Sanktion von Fehlverhalten Arbeitgeber/Arbeitnehmer
  • Beendigung von Arbeitsverträgen (Kündigung, einvernehmliche Vertragsbeendigung, Pensionierung)
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Umsetzung arbeitsrechtlicher Vorschriften (Weiterbildung, Urlaub, Sicherheit usw.)

Hinsichtlich der kollektiven Arbeitsbeziehungen unterstützen die in diesem Gebiet spezialisierten Anwälte von ZSCHUNKE Avocats / Rechtsanwälte / Avvocati ihre Mandanten in allen Bereichen der Arbeitnehmermitbestimmung sowie bei Verhandlungen (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme usw.).

Dank ihrer langjährigen Erfahrung sowohl im internationalen Recht als auch im EU-Recht berät die Kanzlei ZSCHUNKE Gesellschaften und deren Akteure zu Fragen der internationalen Mobilität (Entsendung, Arbeitnehmerüberlassung, anwendbares Recht, ordre public).

Die vielfältigen Kompetenzen ermöglichen es der Kanzlei ZSCHUNKE Avocats / Rechtsanwälte / Avvocati, Unternehmen bei ihren Umstrukturierungs- und M&A-Vorhaben insbesondere auch hinsichtlich arbeitsrechtlicher Maßnahmen und Risiken (Due Diligence, Stellenabbau, Sozialplan, Betriebsübergang einschließlich Outsourcing usw.) zu beraten.

Im Konfliktmanagement individueller sowie kollektiver Arbeitsbeziehungen sind die erfahrenen Anwälte der Kanzlei bestrebt, mit den Parteien einvernehmliche Lösungen durch Vergleich oder mittels alternativer Streitbeilegungsmethoden (Schiedsgerichtsbarkeit, Mediation) zu finden.

Die Kanzlei ZSCHUNKE vertritt ihre Mandanten vor allen arbeitsgerichtlichen Instanzen (Conseil de Prud’hommes – CPH, Arbeitsgericht, Giudice del lavoro und übergeordnete Gerichte).